Wie erhält man eine Ergotherapie-Verordnung?

  • in Deutschland erhalten Sie Heilmittelverordnungen über Ihren Kinderarzt, Hausarzt oder Facharzt.
  • der Arzt entscheidet über den Beginn einer Ergotherapie, meistens auch über deren Dauer, Frequenz und die Art.
  • Bei einer Blankoverordnung entscheidet der Ergotherapeut/ die Ergotherapeutin über das Heilmittel, die Frequenz und Dauer der einzelnen Einheiten und die Gesamtdauer der Therapie. Bisher ist das nur für Erwachsene mit bestimmten Diagnosegruppen möglich.

Wie lange dauert eine Ergotherapie Einheit?

Die Länge einer Einheit unterscheidet sich je nach angegebener Leistung auf der Verordnung. Hier eine Übersicht:

  • Sensomotorisch-perzeptiv (SPB) – 45 Minuten
  • Psychisch-funktionell (PSB) – 60 Minuten
  • Motorisch-funktionell (MFB) – 30 Minuten
  • Blankoverordnung- in Absprache mit ihrem zuständigen Ergotherapeuten/ ihrer zuständigen Ergotherapeutin

Muss ich etwas dazu zahlen?

  • Ab dem 18. Lebensjahr müssen Sie eine Zuzahlung leisten.
  • Für Heilmittel beträgt die Zuzahlung 10 Prozent der Gesamtkosten der durchgeführten Therapien zuzüglich 10 Euro je Verordnung.
  • Ausnahme: Sie sind von der Zuzahlung durch die Krankenkasse befreit

Bekomme ich Übungen für Zuhause?

Ihr Alltag findet nicht bei uns in der Praxis statt, daher achten wir darauf, dass sie Therapieinhalte gut nach Hause übertragen können.

  • Sie bekommen je nach Behandlungsauftrag Übungen, Tipps und Tricks für zuhause mit.
  • Diese werden eigenständig von Ihnen durchgeführt und gegebenenfalls in der Praxis nachbesprochen, um den Therapieerfolg zu unterstützen. 

Bietet die Praxis ZEITRAUM Möglichkeiten für die Zeit nach der Therapie an?

  • Wenn die Therapie beendet ist, werden Angebote und bestehende Möglichkeiten gemeinsam besprochen und an Ihre Wünsche individuell angepasst
  • Wir verfügen über ein breites Wissen und ein großes Netzwerk im Stadtteil und vermitteln Ihnen gerne weiterführende Kontakte (Sportvereine, Gesprächsgruppen, Treffs, Beratungsstellen)

Arbeiten Sie auch mit Angehörigen?

  • Uns ist es wichtig, Angehörige und Eltern mit in den Therapieprozess einzubeziehen.
  • Dies geschieht natürlich in Absprache mit Ihnen, also nur, wenn es sinnvoll und gewünscht ist.

Was mache ich, wenn ich krank oder verhindert bin?

  • Wenn Sie krank oder an dem Therapietag verhindert sind, sagen sie bitte 24 Std. vor Beginn der Einheit ab
  • Wenn sie nicht oder zu kurzfristig ohne triftigen Grund absagen, müssen wir Ihnen die Kosten für die Einheit privat in Rechnung stellen

Was ist, wenn meine Therapeutin krank oder verhindert ist?

  • Wenn eine Therapeutin krank ist, werden Sie umgehend informiert
  • Da es uns wichtig ist, partnerschaftlich mit Ihnen zusammenzuarbeiten und eine Vertrauensbasis herzustellen, werden einzelne Termine nicht vertreten.

Habe ich einen Therapeuten oder verschiedene?

  • Sie werden immer von derselben Therapeutin/ demselben Therapeuten behandelt, um einen guten Kontakt herstellen zu können.

Wie schnell erhalte ich einen Therapieplatz?

  • Aufgrund der sehr hohen Nachfrage arbeiten wir mit einer Warteliste. Die Wartezeit lässt sich leider nicht genau bestimmen.
  • Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Mail, wenn sie einen Therapieplatz benötigen, dann können wir Ihnen eine genauere Auskunft geben.
  • Manchmal müssen wir die Warteliste schließen. Wir können Ihnen am Telefon oder per Mail mitteilen, wann diese voraussichtlich wieder geöffnet sein wird.

Ist es möglich, dass wir schauen, ob bei Ihnen oder ihrem Kind Ergotherapie notwendig ist?

  • Wir bieten Clearing-Termine an.
    Das bedeutet, dass wir in wenigen Therapieeinheiten (höchstens 5-10x) schauen, ob Sie oder Ihr Kind eine ergotherapeutische Behandlung benötigen, Ihnen Tipps und Tricks für ihren Alltag an die Hand geben und einen ausführlichen Bericht schreiben.
  • Abgerechnet wird dies in den meisten Fällen über ein Ergotherapie-Verordnung von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin.